
Das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) ist ein gesetzlich abgesichertes soziales Bildungsjahr für junge Menschen. Im FSJ leisten Jugendliche praktische Arbeit in sozialen Einrichtungen oder im Rettungsdienst und nehmen daneben an persönlichkeitsbildenden Seminaren teil. Im neuen Bundesfreiwilligendienst (BFD) kann sich seit 1. Juli 2011 jeder engagieren - egal ob alt oder jung, Frau oder Mann.
Der
Bundesfreiwilligendienst (BFD) tritt an die Stelle
des ehemaligen Zivildienstes. Er bietet Männern und
Frauen aller Generationen die Gelegenheit, sich für
einen Zeitraum zwischen sechs und 24 Monaten zu
engagieren. Für die jüngeren Freiwilligen macht es
dabei keinen großen Unterschied, ob sie einen BFD
oder ein Freiwilliges Soziales Jahr leisten Wer kann am FSJ und am BFD teilnehmen?
Das FSJ wendet sich an junge Menschen im Alter zwischen 18 und 27 Jahren. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben die Möglichkeit, verschiedene Einsatzfelder sozialer Berufe kennen zu lernen. Sie lernen ihre eigenen Fähigkeiten einzuschätzen und erfahren, wie ihre Tätigkeit von anderen wahrgenommen und bewertet wird. Das FSJ hilft jungen Menschen, sich über den zukünftigen beruflichen Weg klar zu werden. Der BFD hingegen steht auch Freiwilligen über 27 Jahren offen.
Typische FSJ bzw. BFD-Aufgabenfelder beim Kreisverband Calw sind:
Krankentransport und Rettungsdienst an den Standorten Altensteig, Bad Herrenalb, Bad Wildbad, Calw, Nagold und Schömberg
Mobile Soziale Dienste
Individuelle Betreuung von Behinderten
Wie finde ich die richtige Einsatzstelle?
Der Kreisverband Calw bietet aufgrund der Vielzahl von Aufgabenfeldern gute Möglichkeiten, eine den individuellen Interessen und Fähigkeiten entsprechende Einsatzstelle zu finden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kreisverbands klären dies in einem persönlichem Gespräch mit Ihnen. Sie haben bei uns die Möglichkeit, einen Tag lang bei der vorgesehenen Einsatzstelle hinein zu schnuppern. Melden Sie sich doch einfach bei uns.
Welche Leistungen bietet ein FSJ?
Eine Verpflegungspauschale von 155,00 € monatlich
Unterkunft oder einen Wohnkostenzuschuss von 75,00 € monatlich
Beitragsfreie
Sozialversicherung
Kindergeld und Waisenrente werden in der Regel weiter gewährt
Vergünstigungen durch den FSJ-Ausweis
Eine Pädagogische Begleitung
Begleitende Seminare
Die Helfer/innen beim
FSJ verpflichten sich
zur Befolgung der Vorgaben der Einsatzstelle
zur Einhaltung der Schweigepflicht
zur Teilnahme an Seminaren
Wann beginnt das FSJ oder ein BFD?
Der Einsatz beginnt in der Regel am 1. September eines Jahres. Ausnahmen hiervon sind bei uns jedoch möglich. Sprechen Sie uns einfach an, wann und wo Sie Ihren Dienst bei uns beginnen möchten.
