Die Grundsätze des Roten Kreuzes und des Roten Halbmondes wurden von der Internationalen Rotkreuzkonferenz 1965 in Wien proklamiert. Auch in der Satzung des Kreisverbands Calw sind die Grundsätze des Roten Kreuzes verankert.
Der vorliegende Text ist in den
Statuten der Internationalen Rotkreuz- und
Rothalbmond- bewegung enthalten, die von der
Internationalen Rotkreuzkonferenz 1986 in Genf
angenommen wurden. Die Grundsätze des Roten
Kreuzes und des Roten Halbmondes lauten
Menschlichkeit, Unparteilichkeit, Neutralität,
Unabhängigkeit, Freiwilligkeit, Einheit und
Universalität. Menschlichkeit
Die internationale Rotkreuz- und
Rothalbmondbewegung, entstanden aus dem Willen,
den Verwundeten der Schlachtfelder unterschiedslos
Hilfe zu leisten, bemüht sich in ihrer
internationalen und nationalen Tätigkeit,
menschliches Leiden überall und jederzeit zu
verhüten und zu lindern. Sie ist bestrebt, Leben
und Gesundheit zu schützen und der Würde des
Menschen Achtung zu verschaffen. Sie fördert
gegenseitiges Verständnis, Freundschaft,
Zusammenarbeit und einen dauerhaften Frieden unter
allen Völkern.
Unabhängigkeit

