Der Kreisvorstand des DRK-Kreisverbandes Calw
e.V. besteht nach § 20 der Kreisverbandssatzung
aus
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den von der Kreisversammlung zu wählenden
Vorstandsmitgliedern, nämlich dem
Vorsitzenden, einem oder mehreren
Stellvertretern, dem Schatzmeister,
dem Kreisverbandsarzt, dem
Justitiar, einem Vertreter der
Ortsvereine und bis zu vier
weiteren Personen, darunter der
Rotkreuzbeauftragte.
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den von der Kreisversammlung auf
Vorschlag zu wählenden Vorstandsmitgliedern,
nämlich der
Kreisbereitschaftsleiterin und dem
Kreisbereitschaftsleiter auf Vorschlag der
Bereitschaftsleiterinnen und
Bereitschaftsleiter, der
Kreissozialleiterin auf Vorschlag der
Ortsvereins-Sozialleiterinnen, dem
Leiter des Jugendrotkreuzes auf Vorschlag der
JRK-Gruppenleiter,
dem Leiter der Bergwacht auf Vorschlag der
Bergwachtbereitschaften, dem Leiter
der Wasserwacht auf Vorschlag der
Wasserwachtbereitschaften und
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dem Kreisgeschäftsführer mit beratender
Stimme.
Der Kreisvorstand ist mit folgenden Personen
besetzt:
Kreisverbandsvorsitzender
Walter
Beuerle
Bürgermeister
Rudolf-Diesel-Straße 15
75365 Calw
1. Stellvertretender Kreisverbandsvorsitzender
und Kreissozialleiter
Norbert Weiser
Landratsamt Calw
Vogteistraße 42 - 46
75365 Calw
Tel. 07051/160
- 0
2. Stellvertretender Kreisverbandsvorsitzender
Kreisschatzmeister
Manfred Raab
Bankdirektor a.D.
Schömberg
Kreisverbandsarzt
Dr.
med. Alexander Winter
Gechingen
Justiziar
Vertreter der Ortsvereine
Jörg
Pfrommer
Ortsvereinsvorsitzender
DRK-Ortsverein
Neubulach e.V.
Auf der Strazel 15
75387 Neubulach
Tel. 07053/393 392
www.drk-ov-neubulach.de
Rotkreuzbeauftragter
Stefan
Karl
Florian-Geyer-Straße 26
71034 Böblingen
Tel. 07031/272323
Fax
7031/ 281362
karl@drk-kv-calw.de
Beisitzer des Jugendrotkreuzes
Anja
Mertke Calw
Kreisbereitschaftsleiterin
Kreisbereitschaftsleiter
Jugendrotkreuzleiterin
Kreisgeschäftsführer
Alexander
HuthDRK-Kreisverband Calw e.V.
Rudolf-Diesel-Straße
15
75365 Calw
07051/7009 - 0
huth@drk-kv-calw.de
Vorstand im Sinne des BGB sind der
Vorsitzende, seine Stellvertreter, der
Schatzmeister und der Justiziar.
Rechtsverbindliche Erklärungen des Kreisverbandes
werden gemeinsam vom Vorsitzenden oder einem
seiner Stellvertreter sowie einem weiteren in Satz
1 genannten Vorstandsmitglied abgegeben.