menueservice-header.jpg Foto: A. Zelck / DRK e.V.

Freiwilliges Soziales Jahr in den Sozialen Diensten

Ansprechpartnerin

Frau
Sabine Wiegand

Tel: 07051 7009-4100
sabine.wiegand@drk-kv-calw.de

Rudolf-Diesel-Straße 15
75365 Calw

Das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) ist ein gesetzlich abgesichertes soziales Bildungsjahr für junge Menschen. Im FSJ leisten Jugendliche praktische Arbeit in Krankenhäusern, Altenheimen, Behinderteneinrichtungen oder Sozialstationen und nehmen daneben an persönlichkeitsbildenden Seminaren teil.

Das Deutsche Rote Kreuz bietet seit 1964 jungen Menschen die Möglichkeit, sich freiwillig sozial zu engagieren. Jährlich nehmen etwa 10.000 junge Menschen dieses Angebot an. Der freiwillige Einsatz wird ganztägig in einer pflegerischen, erzieherischen oder hauswirtschaftlichen Tätigkeit geleistet. In unserem Kreisverband kann ein FSJ in den folgenden Einsatzfeldern geleistet werden:

  • Soziale Dienste
  • Rettungsdienst
  • Ausbildung

Neben unseren Aufgaben im Rettungsdienst und Krankentransport liegt einer unserer Schwerpunkte im Bereich der Sozialen Arbeit. Hierfür suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt mehrere junge, engagierte Menschen für ein Freiwilliges Soziales Jahr.

Das haben wir mit Ihnen vor:

  • Mitarbeit in unserem Menüservice ("Essen auf Rädern")
  • Durchführen von Hausnotrufanschlüssen
  • Fahrdienste für Behinderte und Senioren
  • Unterstützung unseres kaufmännischen Bereiches in Vorbereitung auf Ihre Ausbildung oder Ihr Studium
  • Mitarbeit in spannenden Projekten rund ums DRK

Das bringen Sie bereits mit:

  • wertschätzende Grundeinstellung gegenüber den uns anvertrauten Menschen
  • Einsatzbereitschaft, Teamfähigkeit und Zuverlässigkeit
  • Bereitschaft, uns auch an Wochenenden zu unterstützen
  • Mindestalter 18 und Führerschein Klasse B

Das können Sie von uns erwarten:

  • eine abwechslungsreiche, einjährige Vollzeittätigkeit
  • Taschengeld, Sozialversicherung, Verpflegungspauschale, Wohnkostenzuschuss, Urlaubs- und Weiterbildungstage, Seminare
  • persönliche Wertschätzung unabhängig von Schulnoten, Schulabschluss oder Zeugnissen

Durch ein FSJ zur Fachhochschulreife

Mit dem Freiwilligen Sozialen Jahr beim DRK können Sie nach Absolvieren der ersten Jahrgangsstufe des Kurssystems im Gymnasium die Fachhochschulreife erlangen (mit einer Anerkennung in allen Bundesländern außer Bayern und Sachsen). Denn die Fachhochschulreife besteht aus zwei Elementen: dem schulischen (Kursstufe 1) und dem berufsbezogenen Teil (FsJ). Wenn beide Teile erfolgreich abgeschlossen wurden, erhält man das Zeugnis der Fachhochschulreife. 

 

Was ist das Freiwillige Soziale Jahr?

Das Freiwillige Soziale Jahr ist ein Bildungs-Angebot für junge Leute.
Dabei beschäftigen sie sich zum Beispiel mit alten oder behinderten Menschen.
Oder sie helfen in einem Kranken-Haus oder in einem Pflege-Heim.
Diese Arbeit nennt man:
Soziale Arbeit.
Weitere Informationen dazu finden Sie hier: www.freiwilligendienste.drk.de

Allgemeines zum FSJ

Das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) ist ein gesetzlich abgesichertes soziales Bildungsjahr für junge Menschen. Im FSJ leisten Jugendliche praktische Arbeit in Krankenhäusern, Altenheimen, Behinderteneinrichtungen oder Sozialstationen und nehmen daneben an persönlichkeitsbildenden Seminaren teil.

Das Deutsche Rote Kreuz bietet seit 1964 jungen Menschen die Möglichkeit, sich freiwillig sozial zu engagieren. Jährlich nehmen etwa 10.000 junge Menschen dieses Angebot an. Der freiwillige Einsatz wird ganztägig in einer pflegerischen, erzieherischen oder hauswirtschaftlichen Tätigkeit geleistet. Im DRK-Kreisverband Calw e.V. werden derzeit folgende Einsatzfeldern angeboten:

  • Soziale Dienste
  • Rettungsdienst
  • Ausbildung

Wer kann teilnehmen?

Das FSJ wendet sich an junge Menschen im Alter zwischen 18 und 27 Jahren. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben die Möglichkeit, verschiedene Einsatzfelder  sozialer Berufe kennen zu lernen.

Sie lernen ihre eigenen Fähigkeiten einzuschätzen und erfahren, wie ihre Tätigkeit von anderen wahrgenommen und bewertet wird. Das FSJ hilft ihnen häufig, sich über ihren zukünftigen beruflichen Weg klar zu werden.

Für die derzeit bei uns angebotenen Einsatzfelder ist es zwingend notwendig, über einen Führerschein zu verfügen, somit ist das Mindestalter in unserem Kreisverband 18 Jahre.

  • Der FSJ-Träger in Ihrer Region

    Bitte klicken Sie die Region an, in der Sie eine Freiwilliges Soziales Jahr Stelle suchen. Sie erhalten dann die Kontaktadressen.

    Weitere Informationen finden Sie auf dieser Internetseite.

    Der FSJ-Träger in Ihrer Region

    Unbenanntes Dokument
    Deutschlandkarte Niedersachsen Niedersachsen Oldenburg Bremen Bremen Hamburg Schleswig-Holstein Mecklenburg-Vorpommern Sachsen-Anhalt Brandenburg Brandenburg Berlin Sachsen Thüringen Westfalen-Lippe Nordrhein Hessen Rheinland-Pfalz Saarland Baden-Württemberg Badisches Rotes Kreuz Bayerisches Rotes Kreuz Bayerisches Rotes Kreuz

    Bitte klicken Sie die Region an, in der Sie eine Freiwilliges Soziales Jahr Stelle suchen. Sie erhalten dann die Kontaktadressen.


  • Wie finden Sie die richtige Einsatzstelle?

    Das DRK bietet aufgrund der Vielzahl von Einrichtungen gute Möglichkeiten, eine den individuellen Interessen und Fähigkeiten der Jugendlichen entsprechende Einsatzstelle zu finden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der regionalen DRK-Träger klären dies in einem persönlichen Gespräch mit den Interessenten. Es besteht in vielen Fällen die Möglichkeit, einen Tag lang bei der vorgesehenen Einsatzstelle zu hospitieren.

    Der Beginn eines Freiwilligendienstes kann mit dem Träger individuell vereinbart werden. In der Regel beginnt der Freiwilligendienst jedoch zum 1. September eine Jahres. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten ein angemessenes monatliches Taschengeld. Freiwillige sind während ihrer freiwilligen Dienstzeit grundsätzlich Mitglied in der gesetzlichen Renten-, Unfall-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Alle Sozialversicherungsbeiträge werden vom Träger bzw. von der Einsatzstelle gezahlt. DRK-Träger oder Einsatzstelle können Unterkunft, Verpflegung und Arbeitskleidung zur Verfügung stellen. Können Unterkunft, Verpflegung und Arbeitskleidung nicht zur Verfügung gestellt werden, können Geldersatzleistungen gezahlt werden. Ob und in welchem Umfang Unterkunft, Verpflegung und Arbeitskleidung zur Verfügung gestellt oder Geldersatzleistungen dafür gezahlt werden, ist bei dem jeweiligen DRK-Träger bzw. Einsatzstelle zu erfragen.

    Weitere Auskünfte erteilen die FSJ-Träger des DRK (siehe oben), die auch die Anmeldungen entgegen nehmen.

  • Wird das Freiwillige Soziale Jahr vergütet? Ist das FSJ mit Unterkunft?

    Für eine Teilnahme an einem FSJ entstehen keine Kosten außer der klassischen Lebenshaltungskosten. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten ein angemessenes monatliches Taschengeld. Freiwillige sind während ihrer Dienstzeit grundsätzlich Mitglied in der gesetzlichen Renten-, Unfall-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Alle Sozialversicherungsbeiträge werden vom Träger bzw. von der Einsatzstelle gezahlt. DRK Träger oder Einsatzstelle können eventuell Unterkunft, Verpflegung und Arbeitskleidung zur Verfügung stellen. Ist das nicht der Fall, können Geldersatzleistungen gezahlt werden. Zusätzlich besteht für Freiwillige im FSJ Anspruch auf Kindergeld bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres.

  • Wo erhalte ich weitere Informationen?

    Die Freiwilligendienste des DRK führen eine eigene Website, welche alle wichtigen Informationen und Kontaktdaten bereithält. Besuchen Sie uns auf Webseite der Freiwilligendienste beim DRK.

    Hinweis: Dieser Link führt auf die Seite eines anderen Anbieters und Sie verlassen unsere Webseite.

Wie geht es weiter?

Nehmen Sie bitte mit Ihrem Ansprechpartner vor Ort, siehe oben rechts, Kontakt auf.