Kurs PflegeausbildungFoto: A. Zelck / DRKS

Erste-Hilfe-Fortbildung für Pflegefachkräfte gemäß MDK

Qualität und Qualitätssicherung haben in der ambulanten und stationären Pflege einen hohen Stellenwert bekommen. Aus diesem Grund prüft der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) auch die Einhaltung der jährlichen Fortbildungspflicht für Pflegefachkräfte von mindestens acht Fortbildungsstunden. Dies gilt für alle Pflegekräfte und nicht wie oftmals vermutet nur für einen Teil je Einrichtung. Dies wird gemäß Ergänzung zum Rahmenvertrag nach § 132 SGB V vorgegeben. Im Rahmen der MDK-Qualitätsprüfung müssen Pflegedienste auch nachweisen, dass Ihre Pflegekräfte regelmäßig in Erster Hilfe geschult werden und verbindliche Regelungen für das Verhalten in Notfällen existieren. Vor allem Wiederbelebungsmaßnahmen werden als wichtiger Bestandteil einer Fortbildung gefordert.

Ansprechpartnerin

Frau
Manuela Rühle

Tel:07051 7009-3300

Rudolf-Diesel-Straße 15
75365 Calw


E-Mail

Kursbezeichnung:FEHP-MDK (Fortbildung Erste Hilfe für Pflegefachkräfte gemäß MDK)

Dauer:

2 Unterrichtseinheiten á 45 Minuten

Inhalte:

Notfallmaßnahmen bei der Herz-Lungen-Wiederbelebung

Quelle:Erhebungsbogen stationäre Einrichtungen, MDK, Punkt 6.13-a, M/T34/B
Inhouse-Angebot:Gerne führen wir die Schulung auch bei Ihnen direkt in Ihrer Einrichtung durch. 
Zertifikat:Jeder Teilnehmer erhält ein persönliches Zertifikat

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