
Qualität und Qualitätssicherung haben in der ambulanten und stationären Pflege einen hohen Stellenwert bekommen. Aus diesem Grund prüft der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) auch die Einhaltung der jährlichen Fortbildungspflicht für Pflegefachkräfte von mindestens acht Fortbildungsstunden. Dies gilt für alle Pflegekräfte und nicht wie oftmals vermutet nur für einen Teil je Einrichtung. Dies wird gemäß Ergänzung zum Rahmenvertrag nach § 132 SGB V vorgegeben. Im Rahmen der MDK-Qualitätsprüfung müssen Pflegedienste auch nachweisen, dass Ihre Pflegekräfte regelmäßig in Erster Hilfe geschult werden und verbindliche Regelungen für das Verhalten in Notfällen existieren. Vor allem Wiederbelebungsmaßnahmen werden als wichtiger Bestandteil einer Fortbildung gefordert.
| Kursbezeichnung: | FEHP (Fortbildung Erste Hilfe für Pflegefachkräfte) |
| Dauer: | 4 Unterrichtseinheiten á 45 Minuten |
| Inhalte: | Ablauf einer Hilfeleistung Der bewusstlose Patient Durchführung der Reanimation inkl. Defibrilator Akute Notfälle |
| Quelle: | Erhebungsbogen stationäre Einrichtungen, MDK, Punkt 6.13-a, M/T34/B |
| Inhouse-Angebot: | Gerne führen wir die Schulung auch bei Ihnen direkt in Ihrer Einrichtung durch. |
| Zertifikat: | Jeder Teilnehmer erhält ein persönliches Zertifikat |
Kursangebote bei Ihrem Kreisverband vor Ort
Mo. 20.07.2026 14:00 - 17:00 Uhr
FEHP/2026/030/50 anmelden
75365 Calw, Rudolf-Diesel-Strasse 15
35,00 € -
15 Plätze vorhanden
Mo. 05.10.2026 14:00 - 17:00 Uhr
FEHP/2026/031/50 anmelden
75365 Calw, Rudolf-Diesel-Strasse 15
35,00 € -
15 Plätze vorhanden