· Pressemitteilung für Newssync

DRK begrüßt Verabschiedung des neuen Rettungsdienstgesetzes

Ein Mitarbeiter des Rettungsdienstes des DRK. Foto: D. Möller / DRK e.V.
Fotograf: Daniel Moeller, Hannover Bildrechte: DRK e.V., In-und Ausland, auf Dritte, Dokumentation: Zustimmung Fotograf Hannover 12.11.2008, Bestätigung Nutzungsrechte Vorname/Name des Fotografen: Daniel Moeller Strasse: Haasemannstraße 11 PLZ und Ort: 30449 Hannover eMailadresse: info@fotodanielmoeller.de Zustimmung erteilt am: Hannover 12.11.2008 Bezeichnung: Foto: D. Moeller/DRK 1. Der Fotograf versichert gegenüber dem DRK e.V. dass er über das gelieferte Fotomaterial, siehe Anhang, frei verfügen darf und eventuell abgebildete Personen mit einer Veröffentlichung ohne irgendwelche Vergütungen einverstanden sind. 2. Der Fotograf überträgt dem DRK e.V. alle Rechte an den Fotos: - zeitlich unbefristet, - Nutzung in Print-, Internet-, Bewegt- und digitalen Medien zulässig, - farbliche Veränderungen zulässig, - Nutzung in Ausschnitten oder Montagen zulässig, - elektronische Verfremdung zulässig, - digitale Speicherung und Vervielfältigung zulässig, - Weitergabe zur Nutzung der Fotos an Dritte zulässig, - Nutzung der Fotos im In- und Ausland zulässig. 4. Die Einverständniserklärungen zur Verwendung der Personenabbildungen liegen von folgenden Personen vor: Arne Bender vom 01.12.08 Lars Weiß vom 01.12.08 Robert Brandl vom 01.12.08 Patrick Ploberger vom 30.11.08 Olaf Bertram vom 26.11.08 Günter Hermann vom 20.11.08 H. Peter Lefhalm vom 17.11.08 Tilla Badei vom 14.11.08 5. Dokumentation der Urheberrechtserklärungen DRK-Generalsekretariat, OE 35 Dienstleistungs- und Database-Marketing, Ordner Foto-Dokumentationen 14.3

Das Deutsche Rote Kreuz in Baden-Württemberg begrüßt das heute im Landtag von Baden-Württemberg beschlossene, neue Rettungsdienstgesetz. Das novellierte Gesetz ist eines der innovativsten in der Bundesrepublik und eröffnet dem Rettungsdienst im Land die notwendigen Optionen zur Weiterentwicklung.

Bereits mit der bisher gültigen Hilfsfrist von 15 Minuten, in die anders als in anderen Bundesländern die Alarmierung wie auch die Ausrückzeit einfließt, wurde in Baden-Württemberg ein hohes Versorgungsniveau sichergestellt. „Dieses Versorgungsniveau wird mit der Absenkung der Planungsfrist auf zwölf Minuten nochmals entscheidend verbessert“, so Leonard von Hammerstein, Geschäftsführer des DRK-Landesverbands Badisches Rotes Kreuz e.V. „In Kombination mit der Orientierung der Eintreffzeiten des Rettungsdienstes an der medizinischen Dringlichkeit und der Prähospitalzeit ist die Verkürzung der Planungsfrist entscheidend für einen handlungsfähigen, modernen Rettungsdienst“.

Mit der Änderung sind aber auch Herausforderungen verbunden, wie zum Beispiel der Ausbau der Infrastruktur der Notfallrettung. Daher ist die vorgesehene Übergangsfrist für die Anpassungen unerlässlich. Die Regelungen zur Finanzierung des Neubaus von Rettungswachen schaffen Planungssicherheit, da das neue Gesetz die Infrastruktur-Förderung durch das Land klar definiert. Das Land wird auch in Zukunft 90 Prozent der förderfähigen Kosten für die Errichtung oder Sanierung von Rettungswachen übernehmen. „Hierfür müssen vom Land jedoch auch ausreichend finanzielle Mittel im Staatshaushalt bereitgestellt werden, um die neue Planungsfrist umsetzen zu können und den schon bestehenden Investitionsstau beim Bau von Rettungswachen nicht weiter zu verschärfen“, betont Marc Groß, Landesgeschäftsführer beim DRK-Landesverband Baden-Württemberg e. V.

Auch weitere Regelungen werden durch das DRK ausdrücklich begrüßt: Eine Experimentierklausel schafft nun die Grundlage, um neue Versorgungskonzepte zu erproben. Der landesweite digitale Versorgungsnachweis ermöglicht zukünftig eine einfache Auswahl von geeigneten Zielkliniken und die Anmeldung von Notfallpatientinnen und Notfallpatienten. Die gesetzliche Grundlage für ein telenotärztliches System wird einen Beitrag zur Verkürzung des arztfreien Intervalls leisten. Die Einführung und Finanzierung der Smartphone-basierten Alarmierung von Ersthelferinnen und Ersthelfern ermöglicht es zukünftig, beim Herz-Kreislaufstillstand schneller mit der Reanimation zu beginnen.

Presseinformation der beiden DRK-Landesverbände zur heutigen Verabschiedung des neuen Rettungsdienstgesetzes für Baden-Württemberg durch den Landtag in Stuttgart.