· Pressemitteilung

DRK fordert: Gleiche Rechte für alle Helfenden im Katastrophenschutz

Andreas Ebinger / DRK
Andreas Ebinger / DRK
Andreas Ebinger / DRK

Bevölkerungsschutzkräfte aus dem ganzen Land setzen Zeichen

Sie sind gut ausgebildet, motiviert und jederzeit einsatzbereit – doch oft stehen ihnen formale Hürden im Weg. Deshalb haben sich heute mehr als 150 Bevölkerungsschutzkräfte des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) aus dem ganzen Land in Fahrzeugkolonnen auf den Weg nach Stuttgart gemacht. Im Ehrenhof des Neuen Schlosses forderten sie vor Mitgliedern des Innenausschusses, endlich „Gleiche Rechte für alle Helfenden im Katastrophenschutz“ zu schaffen.

Den Helferinnen und Helfern des DRK und der anderen Hilfsorganisationen fehlen bislang landesweit einheitliche Regelungen für Freistellung und Entschädigung – anders als bei Feuerwehr und THW. Nur im Katastrophenfall und bei außergewöhnlichen Einsatzlagen ist geklärt, dass sie von der Arbeit freigestellt werden und einen Lohnersatz erhalten. Bei kleineren Einsätzen, für Übungen oder die Aus- und Fortbildung müssen sie Urlaub nehmen, Überstunden abbauen oder auf die Kulanz des Arbeitgebers hoffen.

Das Land Baden-Württemberg setzt beim Katastrophenschutz fast ausschließlich auf ehrenamtliche Strukturen. Mit 6.000 Helferinnen und Helfern stellt das DRK rund 95 Prozent der behördlich eingeplanten Einheiten. Weitere 35.000 Ehrenamtliche engagieren sich in den Bereitschaften des DRK – sie werden bei größeren Lagen hinzugezogen, erhöhen die Durchhaltefähigkeit und schließen Lücken.

„Wir begrüßen ausdrücklich einen Großteil dessen, was das Kabinett am 24. Juni mit dem Entwurf für das neue Landeskatastrophenschutzgesetz auf den Weg gebracht hat: höhere Pauschalen für Ehrenamtliche, Regelungen zu Spontanhelfenden und eine unbürokratischere Kostenübernahme im Ernstfall. Das ist ein guter Schritt – aber er schließt nicht die Gerechtigkeits- und Rechtssicherheitslücke bei der Freistellung außerhalb von Katastrophenlagen“, so Jürgen Wiesbeck, Landeskatastrophenschutzbeauftragter des DRK-Landesverbandes Baden-Württemberg.

Peter Rombach, Landeskatatstrophenschutzbeauftragter des DRK-Landesverbandes Badisches Rotes Kreuz ergänzte: „Wir sind verlässliche Partner auf Augenhöhe – operativ, konzeptionell, landesweit. Verankern Sie die rechtliche Gleichstellung, schreiben Sie die Vollfinanzierung fest und modernisieren Sie die Strukturen. Das neue Landeskatastrophenschutzgesetzes bietet hierfür die Chance, um das System dauerhaft widerstandsfähiger zu machen.

Rombach und Wiesbeck übergaben den Mitgliedern des Innenausschusses zum Abschluss der Aktion das gerade erschienene Grundlagenpapier des DRK mit zehn Forderungen für einen zukunftsfähigen Bevölkerungsschutz in Baden-Württemberg.

(Offizielle Pressemitteilung des DRK-Landesverbandes Baden-Württemberg und DRK-Landesverbandes Badisches Rotes Kreuz e.V.)